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Arbeit und Ausbildung

Bereichsbild: Arbeit und Ausbildung

Berufsförderungswerke

Ein wichtiger Zweig der beruflichen Rehabilitation ist die Umschulung. Sie wird notwendig, wenn Erwachsene durch Krankheit oder Unfall so behindert wurden, dass sie den erlernten Beruf oder die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Auch hier sind zunächst alle Möglichkeiten der betrieblichen und überbetrieblichen Umschulung zu nutzen. Sind besondere technische Hilfen und eine medizinisch-pädagogische Zusatzbetreuung notwendig, erfolgt die Umschulung in einem Berufsförderungswerk oder in einer Spezialklinik, in der die berufliche Rehabilitation bereits während der medizinischen Maßnahmen beginnt.
Alleinerziehende mit Kindern finden gemeinsam in Appartements Aufnahme im Berufsförderungswerk, wobei die Betreuung der Kinder in örtlichen Kindergärten erfolgt.

Damit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, müssen ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Förderung schafft die Voraussetzung für eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit. Erklärtes Ziel ist die Qualifizierung und Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit zur dauerhaften Eingliederung von Teilnehmern, die aus körperlichen oder psychischen Einschränkungen ihre bisherige Arbeit nicht mehr ausüben können.

Die Berufsförderungswerke bieten Qualifizierungen auch mit Kammerabschluss mit unterschiedlicher Dauer und Abschlüssen an. Ziel ist die dauerhafte Integration auf einen Arbeitsplatz.

Dazu stehen 820 Qualifizierungsplätze und 120 Plätze für Vorbereitungsmaßnahmen, sowie 40 Plätze für das Reha-Assessment zur Verfügung. Dazu gibt es 710 Wohnplätze.

Zusätzlich werden wohnortnahe berufliche Rehabilitationsmaßnahmen in enger Kooperation mit Unternehmen angeboten.

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