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Arbeit und Ausbildung

Bereichsbild: Arbeit und Ausbildung

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Können Menschen mit einer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht tätig sein, bieten ihnen die Werkstätten einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten, jedoch stets produktionsorientierten Tätigkeit. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und das Leistungsvermögen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, so dass eine Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wird. Dazu sollen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen.

Für die Arbeit in der Werkstatt wird ein Entgelt bezahlt, einschließlich Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Viele der Werkstätten sind mit einem Wohnheim verbunden. Teilweise wohnen Menschen mit einer Behinderung auch in Wohnheimen außerhalb der Werkstätten oder in ihrer Familie oder in ihrer eigenen Wohnung.

Menschen mit Schwerstbehinderung, die in einer Werkstatt nicht mehr beschäftigt werden können, werden in Tagesförderstätten zu Tätigkeiten angeleitet.

In Hessen wird die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch eine große Anzahl von Einrichtungen und Diensten gewährleistet.

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