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Arbeit und Ausbildung

Bereichsbild: Arbeit und Ausbildung

Blindenwerkstätten

Um den Absatz der von Blinden hergestellten Waren zu fördern und damit die Beschäftigungsmöglichkeiten und die allgemeine Situation von Blinden zu verbessern, wurde 1965 das Blindenwarenvertriebsgesetz verabschiedet. Es enthält Regelungen zur Herstellung und zum Vertrieb von Blindenwaren. Blindenwaren dürfen sich nur solche nennen, die in anerkannten Blindenwerkstätten hergestellt werden. Dort dürfen nur Blinde arbeiten bzw. dürfen andere Personen, die nicht blind sind nur mit Hilfs- oder Nebenarbeiten beschäftigt werden.
Als Gutachterstelle in allen grundsätzlichen Fragen gibt es den Bundesausschuss für den Vertrieb von Blindenwaren.

Blindenarbeitshilfe Hessen e.V
staatlich anerkannter Blinden- und Schwerbeschädigten-Betrieb

Karlstr. 21

64283 Darmstadt

Die Selbsthilfeorganisation unterhält Werkstätten für Blinde in Darmstadt, Frankfurt, Kassel