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Beratung

Bereichsbild: Beratung

Gemeinsame Servicestellen

Mit der Einrichtung von trägerübergreifenden Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation setzen die hessischen Rehabilitationsträger einen zentralen Punkt des Neunten Sozialgesetzbuches - SGB IX  um.

In den gemeinsamen Servicestellen werden Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Fragen der Rehabilitation umfassend und qualifiziert beraten, und zwar unabhängig davon, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist. Mühsame Behördengänge bleiben ihnen damit erspart.

Die Beratung umfasst unter Beteiligung der Integrationsämter auch die Klärung eines Hilfebedarfs nach Teil 2 des SGB IX (Besondere Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung). Die Pflegekassen werden bei drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit an der Beratung und Unterstützung durch die gemeinsamen Servicestellen beteiligt. Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen werden mit Einverständnis der behinderten Menschen an der Beratung beteiligt.

Alle Rehabilitationsträger (gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe sowie der Bundesagentur für Arbeit) arbeiten deshalb eng zusammen. Sie bilden regionale Beratungsteams. Moderne Kommunikationsmittel, wie z.B.  E-Mail und FAX ermöglichen neben dem Telefon eine schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme zu den Ansprechpartnern der anderen Träger.