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Arbeit und Ausbildung
Rehaeinrichtungen für Menschen mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung
Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese sind nicht in einzelne Phasen zeitlich voneinander abgesetzt, sondern wirken funktional zusammen.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die nach Lage des Einzelfalls erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Das können berufsvorbereitende Maßnahmen wie z.B. Berufsfindung und Arbeitserprobung sein sowie Arbeitstrainingsmaßnahmen.
Die RPK muss in der Lage sein - wenn notwendig mit anderen Rehabilitationseinrichtungen in der Region - für die Menschen mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung, die es benötigen, das Angebot an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sicherzustellen.