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Leistungen
Frührehabilitation und Langzeitpflege
Der Begriff der Frührehabilitation im Sinne des SGB V kennzeichnet die rehabilitativen Maßnahmen, die während der stationär akut-medizinisch-kurativen Behandlung im Krankenhaus erbracht werden. Sie haben zum Ziel eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Eine Aufnahme zur Frührehabilitation in ein Krankenhaus erfolgt nur bei vorliegendem akutstationärem Behandlungsbedarf. Ist eine Krankenhausbehandlung nicht mehr erforderlich, sind weitere notwendige ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in einer Rehabilitationseinrichtung durchzuführen.
Rehabilitationserfolge und -chancen sind umso größer, je frühzeitiger und umfassender die erforderlichen Leistungen zur Teilhabe einsetzen. Die Erfahrungen zeigen, dass die frühe Rehabilitation zu einer Verkürzung der Behandlungsdauer, zu einer früheren Wiedereingliederung in die Gesellschaft und ggf. in den Arbeitsprozess und damit zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Rehabilitanden geführt hat. Ein frühestmöglicher Rehabilitationsbeginn trägt dazu bei, bleibende Behinderungen zu verhindern oder zu mildern z. B. bei Schlaganfall- oder Schädel-Hirn-Trauma-Betroffenen. Wie sich dem „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ entnehmen lässt, können durch konsequent durchgeführte Rehabilitation nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma über 60 Prozent der betroffenen Erwachsenen wieder erfolgreich beruflich eingegliedert werden, jugendliche Rehabilitanden sogar bis 70 Prozent.
Querverweise und Links:
- Rechtliche Regelung:
-
§ 11 Abs. 2 SGB V
- Angebote/Einrichtungen:
- Kliniken der Frührehabilitation und Pflegeeinrichtungen
- Kliniken für Langzeitpflege von Menschen mit Schwer - Schädel - Hirnverletzung <Adressen>