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Beratungsangebote für Frauen

Frauen mit Behinderung können von einer doppelten Benachteiligung betroffen sein: als Frauen und als Menschen mit Behinderung. In vielen  rechtlichen Regelungen werden deshalb die Belange von Frauen mit Behinderung als besonders zu beachten hervorgehoben – so z.B. in §5 des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz, in §2 des Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und in mehreren §§ des Sozialgesetzbuch IX