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Rechtslage
Gesetzlicher Auftrag und Konsequenzen der Ignoranz
Bereits im Jahr 1999 hat die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums Richtlinien für Web-Entwickler festgelegt, die behinderten Menschen den Zugang zum Internet und den darin enthaltenen Informationen erleichtern sollen.
Querverweise und Links:
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- Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (W3C)
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV (PDF, 96 KB)
- Behinderten-gleichstellungsgesetz
- Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz
- wob11.de – Informationsportal zur barrierefreien Informationstechnik
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BIK – Barrierefrei informieren und kommunizieren