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Erziehung und Bildung
Sonderschulen (Förderschulen)
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden entsprechend ihrem Leistungsvermögen und der Art ihrer Beeinträchtigung in 9 verschiedenen Sonderschul(Förderschul-)formen unterrichtet:
- Schule für Lernhilfe
- Schule für Praktisch Bildbare
- Schule für Körperbehinderte
- Schule für Erziehungshilfe
- Schule für Hörgeschädigte
- Schule für Blinde
- Schule für Sehbehinderte
- Schule für Kranke
- Sprachheilschule
Die 232 Sonderschulen (Förderschulen) in Hessen verfügen über eine behinderungsspezifische Ausstattung und über ein differenziertes Angebot an spezifischen Lehr- und Lernmitteln. Im statistischen Mittel besuchen 10 Schülerinnen und Schüler eine Klasse der Sonderschulen (Förderschulen).
Schulen für Blinde, Schülerinnen und Schüler mit Hör- und Körperbehinderung sind meist überregional und dann mit Schülerwohnheim sowie medizinisch-therapeutischen Einrichtungen verbunden.
Grundsätzlich sind die Sonderschulen (Förderschulen) Durchgangsschulen. Wesentliche Zielsetzungen sind die Rückschulung in die allgemeine Schule und der Aufbau eines tragfähigen Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens. Daneben haben die Sonderschulen (Förderschulen) als weiteren Schwerpunkt die Aufgabe, vorbeugend und begleitend Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen zu unterstützen.