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Erziehung und Bildung

Bereichsbild: Bildung

Sonderpädagogische Ambulante Förderung

Die dritte Form sonderpädagogischer Förderung in Hessen ist die ambulante Förderung. Sie findet vorwiegend im Bereich der Sprachheilpädagogik, der Erziehungshilfe und der begleitenden Hilfe für sinnesbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche statt. Hier erhalten Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen eine besondere Förderung, wenn die pädagogischen Maßnahmen der allgemeinen Schule allein nicht ausreichen; eine Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes jedoch nicht erforderlich ist. Weitere ambulante Förderung wie Beratung, Kleingruppenförderung und Einzelförderung wird durch überregionale und regionale Beratungs- und Förderzentren geleistet.

An jedem Staatlichen Schulamt (siehe C 7) ist eine Fachberaterin oder ein Fachberater für die sonderpädagogische Förderung tätig.

 

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