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Geburt und Vorsorge

Bereichsbild: Geburt

Vorsorgeuntersuchung nach der Geburt

Jedes Kind hat vom ersten Tag der Geburt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Anspruch auf neun kostenlose Untersuchungen (gelbes Vorsorgeheft). Sie werden von den niedergelassenen Kinderärzten und -ärztinnen durchgeführt und dienen allein der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden, und nicht der Behandlung akuter Erkrankungen. Die Früherkennung und Frühbehandlung ist eine einzigartige Chance zur Vermeidung oder wesentlichen Besserung von Behinderungen. So kann frühe und gezielte krankengymnastische Behandlung das Auftreten schwerer spastischer Lähmungen mildern. Frühe krankengymnastische Behandlung verhindert das Auftreten schwerer spastischer Lähmungen; vier Wochen Therapie im Alter von vier Monaten helfen mehr als vier Jahre Therapie, die mit 14 Monaten beginnt.

Es gibt eigene Früherkennungs- und -behandlungszentren, deren Anschriften in der vom Hessischen Sozialministerium herausgegebenen Broschüre „Informationen über Frühförderangebote in Hessen“ zu finden sind. Auch die Gesundheitsämter beraten und können bei besonderen Fragen die Landesärzte und -ärztinnen  einschalten. Für Hör- und Sprachbehinderungen gibt es bei den Gesundheitsämtern eigene Sprachheilbeauftragte. Vielfach sind Beratungs- und Behandlungsstellen auch an Kindergärten und Sonderschulen angeschlossen.

Querverweise und Links:

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  • Gesundheitsämter
  • Beratungs- und Behandlungszentren <Adressen?>