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Geburt und Vorsorge

Bereichsbild: Geburt

Frühförderung - Früherkennung, Frühberatung und Frühbehandlung

Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder von Geburt bis zur Einschulung, die behindert und von Behinderung bedroht sind sowie für deren Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes.
Als familien- und wohnortnahes Angebot richtet sich die Frühförderung nach den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen des Kindes und den Bedürfnissen seiner Familie. Interdisziplinär arbeitende Frühförder- und Frühberatungsstellen bieten als lebensweltorientierte Einrichtungen umfassende Hilfen an:
Sie koordinieren und integrieren pädagogische, psychologische und medizinisch-therapeutische Ansätze in der Früherkennung, Diagnostik, Beratung, Förderung und Behandlung wie auch in der Zusammenarbeit mit den Familien der behinderten Kinder.

Frühförderung ist dabei Teil des Gesamtsystems flächendeckender Grundversorgung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, das von Ärztinnen und Ärzten, speziellen Diensten und Einrichtungen getragen wird. Zu diesem System gehören insbesondere Sozialpädiatrische Zentren, niedergelassene (Kinder-)Ärzte und Ärztinnen, einschließlich Kinder- und Jugendpsychiater, medizinische Therapeut(inn)en, Erziehungsberatungsstellen und andere vorschulische Einrichtungen.

Als Teil des Systems sind auch die Sozial- und Gesundheitsämter zu nennen. In Hessen gibt es für die im SGB IX definierten Behinderungsarten Landesärzte und -ärztinnen, die als „Ombudsleute“ tätig sind und bei Klärung von „Spitzenfällen“ von Betroffenen und Institutionen eingeschaltet werden können.

Im Rahmen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat der Bundesgesetzgeber erstmals die Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder rechtlich geregelt.