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Leistungen

Bereichsbild: Leistung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung richtet ihre medizinischen und ergänzenden Maßnahmen unter anderem darauf aus, Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung möglichst auf Dauer in Arbeit und Beruf einzugliedern.
Bei drohender Behinderung werden die medizinischen und ergänzenden Maßnahmen mit dem Ziel gewährt, den Eintritt einer Behinderung abzuwehren.

Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst grundsätzlich:

  • ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heilmitteln,
  • Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie,
  • Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
  • Krankenhausbehandlung,
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe,
  • medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sowie
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie.

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sind:

  • Krankengeld,
  • ärztlich verordneter Rehabilitationssport,
  • ärztlich verordnetes Funktionstraining,
  • Haushaltshilfe,
  • Betriebshilfe (in der Krankenversicherung der Landwirte).
  • Reisekosten.

Hinsichtlich detaillierter Informationen wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Krankenkasse.