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Leistungen
Ambulante Pflege - Häusliche Pflege
Bei der Pflegesachleistung erhalten die Pflegebedürftigen durch einen ambulanten Pflegedienst die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse zahlt hierzu je Kalendermonat:
- für Pflegebedürftige der Pflegestufe I Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 420 Euro,
- für Pflegebedürftige der Pflegestufe II Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 980 Euro,
- für Pflegebedürftige der Pflegestufe III Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.470 Euro.
- in besonderen Härtefällen bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro.
Anstelle der häuslichen Pflegehilfe können die Pflegebedürftigen die Zahlung eines Pflegegeldes beantragen. Sie müssen dann selbst in geeigneter Weise den Umfang der erforderlichen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sicherstellen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Ehepartner die Pflege übernehmen.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
- Pflegestufe I 215 Euro,
- Pflegestufe II 420 Euro,
- Pflegestufe III 675 Euro.
Die Leistungen der häuslichen Pflege werden durch die Gewährung von Pflegehilfsmitteln, Zuschüssen zu pflegebedingten Umbau der Wohnung (bis zu 2.557 Euro) und unentgeltlichen Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen abgerundet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflegebedürftigen die ihnen zustehende Pflegesachleistung nicht voll in Anspruch nehmen, erhalten sie ein anteiliges Pflegegeld.