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Leistungen
Teilstationäre Pflege
Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein
Anspruch auf teilstationäre Pflege in Form der Tages- und Nachtpflege.
Die Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen in der
- Pflegestufe I im Wert bis zu 420 Euro,
- Pflegestufe II im Wert bis zu 980 Euro,
- Pflegestufe III im Wert bis zu 1.470 Euro je Kalendermonat.