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Leistungen

Bereichsbild: Leistung

Finanzielle Hilfen im Arbeitsleben

Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe können Leistungen in Form von Zuschüssen oder Darlehen an Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung und an deren Arbeitgeber gewährt werden.

Hilfen für berufstätige Menschen mit Schwerbehinderung sind:

  • technische Arbeitshilfen, z.B. behinderungsgerechte PC-Ausstattung, geeignete Sitzgelegenheiten, Hebehilfen, Rampen,
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, d.h. Erlangung des Führerscheins, Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz), behinderungsbedingte Zusatzausstattung des Kfz,
  • Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung, z.B. auch bauliche Änderungen und Ausstattung der Wohnung und Umzugshilfen,
  • Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

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