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Leistungen

Bereichsbild: Leistung

Finanzielle Hilfen an Arbeitgeber

Hilfen an Arbeitgeber sind im wesentlichen:

  • Hilfen zur Schaffung neuer geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung und zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Betrieb, z.B. Einbau von Treppenhilfen, Umbau von Arbeitsräumen, Anschaffung/ Umbau von behinderungsgerechten Arbeitsgeräten/ Maschinen,
  • Hilfen für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener Menschen mit Behinderung (§ 102 Abs. 3 Nr. 2b SGB IX) verbunden sind, vor allem, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet würde,
  • Prämien zu den Kosten der Berufsausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung,
  • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.

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