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Leistungen
Finanzielle Hilfen an Arbeitgeber
Hilfen an Arbeitgeber sind im wesentlichen:
- Hilfen zur Schaffung neuer geeigneter Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung und zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Betrieb, z.B. Einbau von Treppenhilfen, Umbau von Arbeitsräumen, Anschaffung/ Umbau von behinderungsgerechten Arbeitsgeräten/ Maschinen,
- Hilfen für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener Menschen mit Behinderung (§ 102 Abs. 3 Nr. 2b SGB IX) verbunden sind, vor allem, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet würde,
- Prämien zu den Kosten der Berufsausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung,
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.