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Leistungen

Bereichsbild: Leistung

Gesetzliche Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es:

  • ­ mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  • ­ nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen und
  • sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem sie
­ finanzielle Hilfe gewährt,
­ für die Heilbehandlung aufkommt und
­ Berufshilfe leistet (dazu gehört, sofern erforderlich, auch eine Umschulung).

Der versicherte Personenkreis wird in § 2 Sozialgesetzbuch VII näher bestimmt. Zu nennen sind vor allem Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, Schüler/innen, Studentinnen/Studenten, Kinder in Tageseinrichtungen, Helfer/innen bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer/innen und Blutspender/innen.

Versicherte haben bei Eintritt eines Versicherungsfalles Anspruch auf
­ Heilbehandlung,

  • ­ Verletztengeld,
  • ­ Berufshilfe,
  • ­ Übergangsgeld,
  • ­ Verletztenrente,
  • ­ Pflegegeld
  • ­ Sterbegeld,
  • ­ Witwen-/Witwerrente,
  • ­ Waisenrente.

Durchgeführt wird die gesetzliche Unfallversicherung von den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.