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Leistungen
Gesetzliche Unfallversicherung
Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es:
- mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen und
- sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Die Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, indem sie
finanzielle Hilfe gewährt,
für die Heilbehandlung aufkommt und
Berufshilfe leistet (dazu gehört, sofern erforderlich, auch eine Umschulung).
Der versicherte Personenkreis wird in § 2 Sozialgesetzbuch VII näher bestimmt. Zu nennen sind vor allem Arbeitnehmer/innen und Auszubildende, Schüler/innen, Studentinnen/Studenten, Kinder in Tageseinrichtungen, Helfer/innen bei Unglücksfällen, Zivil- und Katastrophenschutzhelfer/innen und Blutspender/innen.
Versicherte haben bei Eintritt eines Versicherungsfalles Anspruch auf
Heilbehandlung,
- Verletztengeld,
- Berufshilfe,
- Übergangsgeld,
- Verletztenrente,
- Pflegegeld
- Sterbegeld,
- Witwen-/Witwerrente,
- Waisenrente.
Durchgeführt wird die gesetzliche Unfallversicherung von den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Querverweise und Links:
- Rechtliche Grundlagen:
-
SGB VII
- Ansprechpartner/innen:
- Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Gartenbau - Berufsgenossenschaft
- Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- Unfallkasse Hessen
- Aufsicht über Versicherungsträger:
- Bundesversicherungsamt
-
Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit