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Leistungen
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie
- ergänzende Leistungen, wenn die Erwerbsfähigkeit der Versicherten dadurch wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich die Versicherten, wobei sowohl bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch bei den Leistungen zur Teilhabe weitere Voraussetzungen zu beachten sind (insbesondere Erfüllung bestimmter Warte- bzw. Versicherungszeiten).
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind insbesondere:
- ärztliche Behandlung
- Arznei- und Verbandsmittel
- Heilmittel, einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie
- Ausstattung mit Körperersatzstücken
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind insbesondere:
- Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme und Eingliederungshilfen an Arbeitgeber
- Berufsvorbereitung einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung
- berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung, einschließlich eines zur Teilnahme an diesen Maßnahmen erforderlichen schulischen Abschlusses
- Arbeits- und Berufsförderung im Eingangsverfahren und im Arbeitstrainingsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung .
Ergänzende Leistungen sind:
- Übergangsgeld, auf das bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht, sowie
- Übernahme von Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung zur Teilhabe stehenunter anderem Prüfungsgebühren, Lernmittel etc., Reisekosten,
- ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Anleitung,
- Haushaltshilfe, deren Bewilligung im Ermessen des Rentenversicherungsträgers liegt.
Querverweise und Links:
- Ansprechparter/innen:
-
Deutsche Rentenversicherung Bund
-
Deutsche Rentenversicherung Hessen
- Rechtliche Grundlagen:
- SGB VI