Unterportal mitdabei- Steuer
Navigationspfad:
Inhalt der Seite:
Leistungen
Steuererleichterungen
Nach den Regelungen zur Einkommenssteuer werden für die verschiedenen Behinderungsstufen Steuerpauschbeträge gewährt, die auch von Kindern mit Behinderungen auf ihre Eltern übertragen werden können. Es gibt verschiedene Steuerabsetzungsmöglichkeiten. Es können zum Beispiel außergewöhnliche behinderungsbedingte Aufwendungen wie außerordentliche Krankheits- sowie Kurkosten, Ausgaben für den Privatschulbesuch von Kindern mit Behinderungen, Kinderbetreuungskosten, Kosten für eine Heimunterbringung, ein bestimmter Teil für eine Kfz-Nutzung, Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Daneben gibt es steuerliche Vergünstigungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und der Grundsteuer. Bei der Kraftfahrzeugsteuer wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder eine völlige Befreiung erteilt. Nach dem Erbschaftssteuergesetz gibt es in bestimmten Fällen einen Freibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer.