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Leistungen
Beruf
Ausübung eines Berufs
Das SGB IX sieht einen besonderen Kündigungsschutz, begleitende Hilfen im Arbeitsleben, die Freistellung von Mehrarbeit und die Gewährung von Zusatzurlaub vor. Nach dem Hessischen Beamtengesetz (HBG) können sich Beamte vorzeitig pensionieren lassen, das SGB VI sieht Möglichkeiten zum Vorziehen der Altersrente mit 60 bzw. 63 Jahren vor. Nach dem SGB VI in Verbindung mit dem SGB V werden Werkstattbeschäftigte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert.
Weiterhin ermöglicht das Wehrpflichtgesetz die Befreiung von der Wehrpflicht. Bei Prüfungen können nach den einzelnen Prüfungsordnungen Prüfungserleichterungen gewährt werden.
Querverweise und Links:
- Weitere Informationen:
- Begleitende Hilfen
- Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
-
Mehrarbeit
- Rechtliche Grundlagen:
- SGB V
- SGB IV
- SGBIX
- HBG
- Wehrpflichtgesetz