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Leistungen
Kommunale Regelungen
Die Erleichterungen, die für Menschen mit Behinderungen, von einzelnen Ortschaften, Städten oder Landkreisen gewährt werden, sind vor Ort zu erfragen. Es kann sich dabei zum Beispiel um Befreiung von der Hundesteuer, kostenlose Fahrten oder Preisermäßigungen beim Besuch von Sportstätten, Schwimmbädern oder Kurtaxen handeln.
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