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Rechtliche Grundlagen
Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Das HessBGG enthält die gesetzliche Zielbestimmung der Schaffung einer möglichst barrierefreien Umwelt. Es ist ein wesentliches Anliegen, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen herzustellen. Dies gilt nicht nur für die so genannten räumlichen Bereiche, sondern auch für Gebrauchsgegenstände und Informationen. Das Lebensumfeld ist so zu gestalten, dass möglichst niemand ausgeschlossen wird. Neubauten sowie große Um- oder Erweiterungsbauten der Behörden, Gerichte oder sonstige öffentiche Stellen des Landes Hessen sollen barrierefrei gestaltet werden. Bereits bestehende Bauten sind entsprechend schrittweise mit dem Ziel einer möglichst weit reichenden Barrierefreiheit zu gestalten. Barrierefreiheit ist auch eine Vorgabe an die Informationstechnik. Die Dienststellen des Landes sollen ihre Internetangebote so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können.