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Rechtliche Grundlagen

Bereichsbild: Recht

Recht auf Verwendung der Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung wird das Recht eingeräumt, mit Behörden und Dienststellen des Landes in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.


Auch hör- oder sprachbehinderte Eltern, deren Kinder nicht hör- oder sprachbehindert sind, werden auf Antrag die notwendigen Aufwendungen für eine Kommunikation mit der Schule in deutscher Gebärdensprache oder anderer geeigneter Kommunikationsmittel erstattet. Hierzu wird eine gesonderte Rechtsverordnung erlassen.

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