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Rechtliche Grundlagen
Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
Die Behörden und Dienststellen des Landes haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen.
Blinde und Menschen mit Sehbehinderung können zukünftig verlangen, dass ihnen diese Bescheide und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.