Unterportal mitdabei- Ausübung des Wahlrechtes
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Rechtliche Grundlagen
Herstellung von Stimmzettelschablonen - Wahlräume
Um es auch Menschen mit starker Sehbehinderung und Blinden zu ermöglichen ihr Wahlrecht bei Wahlen wahrzunehmen, sind ihnen geeignete Hilfsmittel in Form von Wahlschablonen zur Verfügung zu stellen.
Übernehmen Blindenvereine die Herstellung oder Verteilung von Stimmzettelschablonen bei Landtagswahlen oder Volksabstimmungen, so ist die Erstattung der dadurch veranlassten Ausgaben vorgesehen.
Wahlräume sind zukünftig so auszuwählen und einzurichten, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird.