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Rechtliche Grundlagen
Verbandsklagerecht für Behindertenverbände
Das Gesetz sieht ein Verbandsklagerecht vor. Danach können unter bestimmten Voraussetzungen Behindertenverbände Verstöße gegen das HessBGG im Klageweg feststellen lassen. Hier kommen z. B. Rechtsverletzungen aus dem Benachteiligungsverbot oder der Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit, auch nach dem Hessischen Straßen- und Wegegesetz sowie dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr infrage.