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Rechtliche Grundlagen
Behindertenbeauftragter für das Land Hessen
Für das Amt der oder des Behindertenbeauftragen der Hessischen Landesregierung werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Sie oder er berät die Landesregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik, ist unabhängig, weisungsgebunden, ressortübergreifend und ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus ist sie oder er Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für jeden Betroffenen und für die Verbände und Organisationen der Menschen mit Behinderung