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Rechtliche Grundlagen

Bereichsbild: Recht

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1896 – 1908k des Bürgerlichen Gesetzbuches und im Betreuungsgesetz  geregelt.

Ziel des Betreuungsrechts ist es, Menschen in Angelegenheiten, die sie nicht mehr selbst regeln können und in denen andere Hilfen nicht mehr greifen, zu unterstützen. Die Betroffenen sollen die Chance haben, soweit wie möglich ihr Leben eigenständig zu gestalten. Ergänzend sollen ihnen Betreuer zur Seite gestellt werden. Diese haben sich dabei im Rahmen des Möglichen an den Wünschen der Betroffenen zu orientieren und sollen die Betreuung so gestalten, dass sie sich den jeweiligen Bedürfnissen und den vorhandenen Fähigkeiten anpassen. „Unterstützung statt Bevormundung“ so lautet das Motto. Das vormundschaftsrechtliche Verfahren berücksichtigt daher besonders die Rechte und die Eigenständigkeit der Betroffenen.

Die Betreuung kann schwerpunktmäßig folgende Bereiche umfassen:

  • Sorge um das persönliche Wohl
  • Gesundheitsvorsorge und ärztliche Maßnahmen
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Organisation ambulanter Hilfen und sozialer Dienste
  • Wohnungs- und Mietangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Behörden / Versicherungen
  • Vertretung gegenüber Ausbildungseinrichtungen und Arbeitgeber
  • Vertretung gegenüber der Heimleitung
  • Briefverkehr

Unabhängig von der Unterstützung durch die Betreuer sind in folgenden Bereichen immer vormundschaftliche Genehmigungen erforderlich:

  • Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung
  • Zustimmung zu lebensgefährdenden ärztlichen Eingriffen
  • Kündigung und Aufhebung eines Mietvertrags für die Wohnung der betreuten Person
  • Grundstückgeschäfte
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Aufnahme eines Darlehens
  • Anlegung von Geld

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Zweifel empfiehlt sich eine Nachfrage beim Vormundschaftsgericht.

Ausführliche Informationen zum Betreuungsrecht bietet die Broschüre „Betreuungsrecht - Informationen über die Rechtslage und Adressen“, die vom Hessischen Ministerium der Justiz herausgegeben wird. Die Broschüre ist über jedes Amtsgericht erhältlich. Sie kann auch direkt vom Internetauftritt des Hessischen Justizministeriums  als heruntergeladen werden. Ebenso gibt es beim Bundesministerium der Justiz eine herunterladbare Broschüre zum Betreuungsrecht.