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Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
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Keine Nachteile für Menschen mit Behinderung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt (1) werden. Das steht seit 1994 im Grundgesetz (2). Damit auch wirklich niemand benachteiligt wird, gibt es noch 3 neuere Gesetze:
• Seit 2000: Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
• Seit 2001: Das 9. Buch des Sozialgesetzbuches
• Seit 2002: Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes
• Seit 2004 Das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz Kurz schreibt man das HessBGG. Infos dazu finden Sie auf einer anderen Website: HessBGG
Das Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt nur für Behörden (3) des Bundes (4). Zum Beispiel für die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dieses Bundesministerium ist auch für Menschen mit Behinderungen zuständig.
Durch das Behindertengleichstellungsgesetz sollen alle Menschen die gleichen Möglichkeiten haben: Alle sollen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Deshalb dürfen Menschen mit Behinderung nicht:
• Benachteiligt werden
• Diskriminiert (5) werden
• Ausgegrenzt werden
Barrierefrei – ohne Hindernisse
Eine wichtige Regel ist, dass alles barrierefrei sein soll. Das heißt, alles soll ohne Hindernisse sein. Alle Menschen sollen ohne fremde Hilfe Dinge benutzen können.
Ein Beispiel:
Ein Haus mit Treppe ist für Leute im Rollstuhl nicht gut. Die Treppe ist ein Hindernis. Die Leute brauchen einen anderen Menschen, der ihnen die Treppe hoch hilft.
Ein Haus mit einem Fahrstuhl ist barrierefrei: Die Leute im Rollstuhl können den Fahrstuhl alleine benutzen. Deshalb brauchen sie keinen anderen Menschen, der ihnen hilft.
Den guten Beispielen folgen
Zuerst hat der Bund das Behindertengleichstellungsgesetz gemacht. Kurz schreibt man das BGG. Danach haben viele Bundesländer (6) auch ein Behindertengleichstellungsgesetz gemacht. Ende 2004 hat Hessen ein Behindertengleichstellungsgesetz für Hessen gemacht. Dort finden sich ähnliche Regelungen wie im -Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes. Es gibt dazu einen Text in - leichter Sprache auf einer anderen Website: BGG .
Weitere Infos dazu finden Sie unter:
„Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz“.
Es gibt noch viele andere Regelungen des Bundes, der Bundesländer und der Kommunen (7). Sie alle verbessern:
• die Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe (8) und
• die Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten (9) Leben.
Schwierige Wörter:
(1) Benachteiligt: Wenn ein Mensch schlechter behandelt wird als ein anderer Mensch.
(2) Grundgesetz: Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln für Deutschland.
(3) Behörden: Ämter
(4) Bund: Ganz Deutschland. 16 Bundesländer sind zu einem Staat verbunden: der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Diskriminieren: Wenn ein Mensch abgewertet, schlecht behandelt oder ausgegrenzt wird, nennt man das diskriminieren.
(6) Bundesländer: 16 kleine Länder sind zu einem großen Staat verbunden: der Bundesrepublik Deutschland. Die 16 kleinen Länder nennt man Bundesländer.
(7) Kommunen: Gemeinden und Städte, Landkreise und Stadtkreise.
(8)Teilhabe: Menschen mit Behinderung werden gleich behandelt wie Menschen ohne Behinderung. Teilhabe heißt: mitreden, entscheiden, mitbestimmen.
(9)Selbstbestimmt: Wenn man selbst entscheidet, was man will und wie man lebt.
Querverweise und Links:
- Rechtliche Grundlagen:
- Übereinkommen Vereinte Nationen
- SGB IX
- Sozialgesetzbuch XII
- Eingliederungshilfe - Verordnung
- Hessisches Ausführungsgesetz zum SGB XII
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Behindertengleich - stellungsgesetz des Bundes
-
Hessisches Behinderten - Gleichstellungsgesetz
in leichter Sprache - Landesblindengeld - Gesetz
-
Hessische VO Barrierefreie Dokumente
in leichter Sprache -
Hessische KommunikationshilfenVO
in leichter Sprache -
Hessische VO - barrierefreie Informationstechnik
in leichter Sprache
- Broschüren:
- Menschenrechte und Behinderung
- Weitere Informationen:
- Hilfe zur Pflege
- Familienratgeber