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Erholung und Freizeit
Reisen mit Behinderung - Barrierefrei reisen
Reisen sollte für Menschen mit Behinderung genauso selbstverständlich sein, wie für jeden anderen Menschen auch.
Für Menschen mit Behinderung kann es jedoch schwieriger sein, selbständig alleine zu verreisen, da sie unter Umständen auf zusätzliche Unterstützung und Hilfeleistungen angewiesen sind, welche nicht selbstverständlich zum Service gehören.
Schon bei der Auswahl des Reisefortbewegungsmittels können folgende Fragen auftreten:
- Welche Möglichkeiten gibt es, mein Urlaubsziel zu erreichen?
- Wo kann ich Informationen beziehen?
- Welche Unterkünfte sind barrierefrei? Dazu gehört nicht nur eine Barrierefrieiheit für ein barrierefreies Reisen mit einem Rollstuhl, sondern auch Barrierefreiheit für Menschen mit Sinnesbehinderungen.
- Wo werden Gruppenreisen angeboten?
- Gibt es dort die Möglichkeit, einer individuellen Unterstützung bezüglich der Beeinträchtigung?
Mit dieser Seite und den vorhandenen Links und Adressen, haben Sie die Möglichkeit, das passende Angebot für Ihre Reise zu finden, die Sie persönlich bevorzugen.
Zur Unterstützung bei der Wahl der passenden Unterkunft hat der Hessen Touristik Service e.V. ein Hessisches Gastgeberverzeichnis herausgegeben, welches barrierefreie Unterkünfte anbietet. Die Broschüre kann direkt über die Internetseite des Hessen Touristik Service e.V., zu finden in der Kategorie „Unterkünfte“ eingesehen oder bezogen werden.
Seit 2006 werden im Deutschen Hotelführer barrierefreie Angebote nach dem neuen Standard gekennzeichnet. So finden Sie mit deren Unterstützung die passende Unterkunft.
Verschiedene Gemeinnützige Verbände bieten ebenso Reisen an, welche unterschiedliche Schwerpunkte haben. Es gibt Gruppenreisen, Wochenendfahrten, integrative Kinder- und Jugendfreizeiten, Bildungsreisen, etc.
Auf den dazugehörenden Internet-Adressen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Angebote.
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Ihre Reise mit Zuschüssen der Pflegekasse finanzieren. Beispielsweise mit der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Informieren Sie sich darüber bitte direkt bei den Pflegekasse oder dem Veranstalter.
Reisen werden auch von einzelnen Reisebüros vermittelt, die sich auf Reisen für Menschen mit Behinderung spezialisiert haben.