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Erholung und Freizeit
Erholung und Freizeit
Sport ist für viele Menschen mit Behinderung ein wichtiger Teil ihres Lebens. Sport, Spiel und Bewegung helfen gegen soziale Isolation und die gefährlichen Folgen von Bewegungsmangel. Deshalb gilt die besondere Aufmerksamkeit der Hessischen Landesregierung der Förderung der sportlichen Betätigung der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung.
In Hessen stellen die einzelnen Behindertenverbände und Kommunen(Städte und Landkreise) Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Für nähere Informatioenen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme vor Ort.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Beschädigte (Kriegsopfer) für sich und ihren Ehegatten oder Lebenspartner sowie Hinterbliebene nach dem § 27 b des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Erholungshilfe. Mehrere Erholungs- und Freizeitheim stehen dafür in Hessen zur Verfügung.
Querverweise und Links:
- Rechtliche Grundlagen:
- Bundesversorgungs-
gesetz