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Arbeit und Ausbildung

Bereichsbild: Arbeit und Ausbildung

Berufsbildungswerke

Art und Schwere der Behinderung machen es vielfach erforderlich, dass die berufliche Ausbildung nur unter besonderen räumlichen, technischen und methodischen Voraussetzungen sowie nach eigenen Ausbildungsgängen durchgeführt werden kann. Hierfür wurden die Berufsbildungswerke (BBW) geschaffen. Sie dienen der beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen.

Ausbildungs- und Berufswahl haben gerade für Jugendliche mit Behinderung eine bedeutsame Entscheidung. Die Arbeitsmarktsituation, individuelle Neigungen und Fähigkeiten sind dabei abzuwägen. Maßnahmen der Berufsfindung und der Arbeitserprobung sowie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme können bei dieser Entscheidung helfen. In allen Einzelfragen berät dazu die zuständige Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Jugendliche mit Behinderung einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen können; dabei sind Abweichungen von der Ausbildungsordnung möglich (z.B.: Verlängerung der Ausbildungszeit). Der Arbeitgeber erhält Zuschüsse für die Einrichtung einer zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsstelle für Menschen mit Behinderung oder für technische Hilfsmittel, die Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung brauchen. Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet Betriebe zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oder zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe, die nur für deren Arbeits- und Berufsförderung verwendet werden darf.

Die Berufsbildungwerke bieten eine Vielzahl von Berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen sowie Ausbildungen zu vielen verschiedenen Berufen in Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Verwaltung. 

Detaillierte Informationen über die Angebote der Berufsbildungswerke sowie die einzelnen Ausbildungsberufe lassen sich über die jeweiligen Internetauftritte aufrufen