Behindertenrechtskonvention
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention- BRK) legt weltweit die Rechte von ca. 650 Mio. Menschen mit Behinderungen in einem universalen Dokument nieder. Die Konvention versteht sich als Vereinbarung zur Konkretisierung und Präzisierung allgemeiner Menschenrechte im Hinblick auf die spezifischen Lebenslagen, aber auch der besonderen Gefährdungen von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesrepublik Deutschland hat von Beginn an den Verhandlungen in einer herausgehobenen Rolle teilgenommen und das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Durch Bundesgesetz ist die BRK zum 1. Januar 2009 innerstaatlich in Kraft getreten, am 26. März 2009 ist die BRK für Deutschland völkerrechtlich verbindlich geworden.