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Erholungsmaßnahmen BVG
Für Menschen mit Behinderung kann die Auswahl des Urlaubsortes und der Unterkunft zu einem Problem werden. Zur Unterstützung bei der Wahl der passenden Unterkunft, hat Hessen Touristik Service e.V. ein Hessisches Gastgeberverzeichnis herausgegeben, dass barrierefrei Reisequartiere für Menschen mit Behinderung enthält. Die Broschüre kann direkt über die Internetseite des Hessen Touristik Service e.V. eingesehen oder bezogen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Beschädigte für sich und ihren Ehegatten oder Lebenspartner sowie Hinterbliebene nach dem § 27 b des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Erholungshilfe als Erholungsaufenthalt. Insbesondere ist das der Fall,
- wenn die Erholungsmaßnahme zur Erhaltung der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit notwendig ist,
- die beabsichtigte Form des Erholungsaufenthalts zweckmäßig ist und
- bei Beschädigten, wenn die Erholungsbedürftigkeit durch die anerkannten Schädigungsfolgen bedingt ist.
Hinweis:
Berechtigte, für die die Bestimmungen des § 27b BVG zutreffen und die damit Erholungshilfe erhalten können, wenden sich an den Landeswohlfahrtsverband Hessen
Querverweise und Links:
- Ansprechpartner/innen:
-
Landeswohlfahrtsverband - Kriegsopferfürsorge
- Rechtliche Grundlagen:
- Bundesversorgungs-
gesetz