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Barrierefreies Hessen

Widerstrebende Interessen unter einen Hut gebracht

Um Rollstuhlbenutzern, Personen mit rollenden Gehhilfen und gehbehinderten Menschen, aber z. B. auch Eltern mit Kinderwagen das Überqueren von Strassen zu erleichtern, sind Absenkungen der Bordsteine notwendig.
Weil aber Blinde die Bordsteinkanten als Tast- und Orientierungshilfe brauchen, kommt es zum Interessenkonflikt. Als Kompromiss schlagen die relevanten Normen und Empfehlungen eine Absenkung auf 3 cm vor, was den Blinden die Orientierungshilfe erhält, ohne für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer zum unüberwindlichen Hindernis zu werden.

Kasseler Rollbord

Das Kasseler Rollbord ( im Bild am Bebelplatz in Kassel) geht hier neue Wege, indem es eine Absenkung des Bordsteins auf Fahrbahnniveau erlaubt, ohne die notwendige Orientierungshilfe für Blinde zu vernachlässigen. Erreicht wird dies durch die Gestaltung der Wegeoberfläche in Querungsbereichen, die mit dem Taststock erfühlt werden können. Damit kann für die relativ kurze Distanz im Querungsbereich für beide Seiten ein Optimum an Komfort und Sicherheit geboten werden.

Die ausführliche Dokumentation zum "Kasseler Rollbord" können Sie hier downloaden (PDF, 1,47 MB).

 


Querverweise und Links:

  • Kontakt
  • Amt für Strassen- und Verkehrswesen
    Kassel
    Roland König
    Tel: 0561/7667-292