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Menschen mit Behinderungen
Eine Behinderung kann jeden treffen. Sie kann bei einem Kind bereits vor der Geburt vorhanden sein, durch die Geburt oder einen Unfall eintreten, bei der Arbeit oder durch eine Krankheit entstehen. Eine Behinderung kann aber auch Folge eines Kriegsdienstes, einer Kriegsgefangenschaft, politischer Haft oder bleibende Folge von Impfschäden oder Gewalttaten sein.
Der Begriff der Behinderung und der Schwerbehinderung sowie die Beschreibung, welche Personen Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt sind, ist in § 2 des Sozialgesetzbuch IX definiert.
Querverweise und Links:
- Weitere Informationen
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Begriff der Behinderung
- Rechtliche Grundlagen:
- § 2 SGB IX
- Links:
- Landesarbeits- gemeinschaft Frühe Hilfen in Hessen e.V.
- Landesarbeits- gemeinschaft Freier Ambulanter Dienste Hessen e.V.
- LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
- Landesverband Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.
- Lebenshilfe für geistig Behinderte Landesverband Hessen e.V.
- Netzwerk People First Deutschland e.V.