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Arbeit und Ausbildung
Integrationsprojekte und Integrationsunternehmen
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen). Es können auch unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) sein. Sie dienen der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, für die es auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung oder wegen sonstiger Umstände nur sehr schwer ist eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten.
Begriff und Aufgaben der Integrationsprojekte sind mit den §§ 132 ff im SGB IX erstmals rechtlich geregelt worden. (§§ 132 ff SGB IX). Ihre Vorläufer haben die Integrationsprojekte in den „Integrationsfirmen“ bzw. „Selbsthilfefirmen“. Diese wurden seit den 80er Jahren als Arbeitsangebote insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung gegründet. Vor allem Menschen, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, den Anforderungen und dem Druck des allgemeinen Arbeitsmarktes Stand zu halten oder die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Stelle gefunden haben.
Integrationsprojekte sind ein Angebot für Menschen mit Schwerbehinderung, die prinzipiell dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber trotzdem keinen Arbeitsplatz finden. Die Arbeitsbedingungen sind hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit, des Arbeitsklimas und der Arbeitsorganisation so gestaltet, dass sie den spezifischen Bedürfnissen des Personenkreises entsprechen.
Integrationsprojekte bieten Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sich im Wesentlichen über die am Markt erzielten Erlöse für erbrachte Dienstleistungen oder produzierte Waren finanzieren. Daneben kommen Förderungen durch die Integrationsämter in Betracht für Investitionskosten, Ausgleichszahlungen bei verminderter Leistungsfähigkeit der Menschen mit Behinderung und für den Betreuungsaufwand.
Wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung in einem Integrationsprojekt ist die Fähigkeit des Betroffenen, mit seiner Arbeit einen gewissen Mindestlohn zu erwirtschaften, da diese Firmen marktorientiert und wirtschaftlich arbeiten müssen. Die Bezahlung orientiert sich an den in der jeweiligen Branche üblichen Tariflöhnen. Insgesamt hat sich ein breites Spektrum von Firmen mit vielfältigen Arbeitsangeboten entwickelt.
Hinweis:
Für alle Hessischen Integrationsprojekte zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung steht ein neues barrierefrei gestaltetes Internetportal zur Verfügung. Über ein Datenbanksystem können sich potentielle Kunden einen Überblick über die von den Integrationsunternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen verschaffen. Integrationsunternehmen können sich und ihre Produkte dort präsentieren.