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Arbeit und Ausbildung

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Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, insbesondere in Trägerschaft von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter beteiligt werden. In dieser Aufgabenstellung können die Integrationsfachdienste bei entsprechender Beauftragung durch einen Rehabilitationsträger auch für Menschen mit Behinderung tätig werden, die nicht schwerbehindert sind.
Sie wenden sich insbesondere an Menschen mit Schwerbehinderung mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Hierzu gehören ausdrücklich auch Menschen mit einer seelischen Behinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert.

Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste umfasst sowohl die Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung wie auch die Information und Beratung von Arbeitgebern.

Seit dem In-Kraft-Treten des SGB IX sind vielerorts die früher eigenständigen Berufsbegleitenden Dienste in die Integrationsfachdienste integriert worden.

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