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Leistungen
Wohnungsförderung und barrierefreies Bauen
In Hessen gibt es für Menschen mit Behinderung spezielle Förderprogramme für den Wohnungsbereich.
Im Rahmen der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung werden zinsgünstige Darlehen für den barrierefreien Umbau von Wohnungen gewährt. Des Weiteren gibt es das Zusatzprogramm „Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse“ speziell für Menschen mit Behinderung.
Im Rahmen der Förderung von sozialem Mietwohnraum sind Erdgeschosswohnungen, die sich von ihrer Lage dafür eignen, barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 (Qualitätsnorm für Baumaßnahmen) zu planen. Das Gleiche gilt für alle Mietwohnungen, wenn das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet wird. Wohnungen für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer sind nach DIN 18025 Teil 1 zu planen. Bei der Landesförderung wird berücksichtigt, dass rollstuhlgerechte Wohnungen in der Regel höhere Baukosten verursachen. Für diese Wohnungen wird deshalb zusätzlich zum Landesdarlehen ein Zuschlag in Höhe von 75 Euro pro qm förderfähiger Wohnfläche gewährt.
Altengerechte Wohnungen müssen mindestens die Anforderungen der DIN 18025 Teil 2 (barrierefrei) erfüllen. Sie werden gezielt nach dem echten Bedarf an den jeweiligen Standorten gefördert. So können für die bereits feststehenden Wohnungsbewerber die besonderen Bedürfnisse sowie Art und Grad ihrer Behinderung bereits bei der Planung der Wohnungen berücksichtigt werden.
Bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum werden Bauvorhaben von Haushalten mit Angehörigen mit Behinderung bevorzugt berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit der Modernisierung von Mietwohnungen werden vom Land bauliche Maßnahmen gefördert, die die Eignung einer Wohnung für Menschen mit Behinderung verbessern.
Daneben hat das Land ein ausschließlich mit Landesmitteln ausgestattetes Förderprogramm seit 2002 aufgelegt, mit dem Zuschüsse zu Baukosten gegeben werden, wenn in bestehenden Gebäuden und im näheren Wohnumfeld bauliche Hindernisse beseitigt werden. Ziele sind u.a. stufen- und schwellenfreie Haus- und Wohnungszugänge, die Verbesserung der Bewegungsfreiheit und eine verbesserte kontrastreiche Gestaltung der Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
Barrierefrei gestaltete Gebäude und Wohnungen entsprechen nicht nur den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung, sondern aller Menschen.
Auskünfte zu den einzelnen Förderprogrammen erteilen alle Wohnungsbauförderstellen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern und in allen Landkreisen sowie die Landestreuhandstelle Hessen (LTH) der Landesbank Hessen-Thüringen, Offenbach am Main.
Querverweise und Links:
- Ansprechpartner/innen:
- Kreisfreie Städte und Landkreise >Adressen>
- Landestreuhandstelle Hessen (LTH)