Unterportal mitdabei- Europäischer Sozialfonds
Navigationspfad:
Inhalt der Seite:
Leistungen
Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützt und ergänzt die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des Arbeitsmarktes ebenso wie deren Maßnahmen zur Qualifizierung der Menschen in den Bereichen Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Förderung von Chancengleichheit und Förderung der beruflichen und allgemeinen Bildung im Rahmen einer Politik des lebensbegleitenden Lernens.
Gefördert werden
- Maßnahmen für Einzelpersonen im Sinne von Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie Existenzgründungshilfen und nachakademische Ausbildungen im Bereich der Forschung, der Wissenschaft und der Technologieentwicklung,
- Zuschüsse für Strukturen und Systeme für den Ausbau und die Verbesserung der beruflichen Bildung, der Modernisierung der Arbeitsverwaltung oder der Herstellung von Netzwerken beschäftigungspolitisch relevanter Akteure sowie
- flankierende Maßnahmen (z.B. Sensibilisierung, Information).
Im so genannten Politikbereich B, Förderung von Chancengleichheit aller beim Zugang zum Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der vom gesellschaftlichen Ausschluss Bedrohten, setzt das Hessische Sozialministerium
das Programm „Berufsbegleitende betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche/Junge Erwachsene mit Behinderung bis zum 27. Lebensjahr“ um.
Ziel der Förderung ist die Entwicklung und praktische Begleitung bzw. Umsetzung neuer Bildungsangebote durch die Verknüpfung von arbeitsplatzbezogenen Anforderungen und individuellen Leistungsprofilen.
Nähere Informationen zu diesem Programm und zum ESF in Hessen sind erhältlich unter www.esf-hessen.de.