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Stationäres Wohnen für Menschen mit Behinderung

Grundsätzlich lassen sich die Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Behinderung in Stationäre und ambulante Angebote unterteilen. Bei den ambulanten Wohnformen handelt es sich um Einrichtungen, in denen Hilfe, Pflege und Beratung in Form von ambulanter Assistenz geleistet wird, wobei die Menschen mit Behinderung üblicherweise im Privathaushalt leben.

Soweit Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit ihrer Wohnung Betreuung und Pflege benötigen, reicht das Angebot von stationären Wohnformen wie Komplexeinrichtungen mit integrierten Arbeits- und Beschäftigungsangeboten, Wohnheimen und Pflegeeinrichtungen über offene Wohnformen wie Wohngemeinschaften und betreutem Einzelwohnen bis zu individuellen Wohnen allein oder in Gemeinschaft in der eigenen Wohnung.

Stationäre Wohnformen bieten in der Regel eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung an. Es werden meist Personen aufgenommen, die in ihrer Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung erheblich beeinträchtigt sind.

Nähere Auskünfte erteilt der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), der für die Gewährung der Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen zuständig ist.

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