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Beratung
Beratungsangebote für Frauen
Frauen mit Behinderung können von einer doppelten Benachteiligung betroffen sein: als Frauen und als Menschen mit Behinderung. In vielen rechtlichen Regelungen werden deshalb die Belange von Frauen mit Behinderung als besonders zu beachten hervorgehoben – so z.B. in §5 des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz, in §2 des Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und in mehreren §§ des Sozialgesetzbuch IX
Querverweise und Links:
- Rechtliche Grundlagen:
- § 5 HessBGG
- § 2 BGG
- § 1 SGB IX
- § 13 Abs. 6 SGB IX
- § 33 Abs. 2 SGB IX
- § 36 SGB IX
- § 71 SGB IX