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Beratung
Beratung und Interessenvertretung für Frauen mit Behinderung
In Hessen können sich Frauen mit Behinderung mit ihren Schwierigkeiten und Fragen wenden an das
- Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung und
- das Hessische Netzwerk für Frauen mit Behinderung.
Beide Einrichtungen werden vom Hessischen Sozialministeriumfür finanziell gefördert. Sie sind ein Angebot auf dem Wege zur Erreichung des verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgebot zwischen Frauen und Männern, des verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgebot zugunsten von Menschen mit Behinderung und nicht zuletzt zur Wahrnehmung der besonderen Belange von Frauen mit Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch IX und dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz.
Im Hessischen Koordinationsbüro werden die Interessen von Frauen mit Behinderung bei Gesetzesverfahren vertreten. Ebenso werden interessespezifische Veranstaltungen und Fortbildungen, unter anderem auch für Multiplikatorinnen angeboten. Es werden Beratungen allgemeiner Art, aber auch im Einzelfall durchgeführt. Das Koordinationsbüro hat eine eigene Internetseite und informiert über aktuelle Themen. Es gibt Broschüren heraus, unterstützt bei der landesweiten Vernetzungsarbeit von Frauen mit Behinderung und deren Vertretungen, berät bei dem Aufbau sowie bei Veränderungen von ambulanten Angeboten. Die Tätigkeit erfolgt im engen Kontakt und Austausch mit Fachvertreterinnen.
Darüber hinaus stellt das Hessische Koordinationsbüro zusammen mit dem Hessischen Sozialministerium einen eigenen Internetauftritt für Frauen mit Behinderung bereit, in dem sich Frauen mit Behinderungen, deren Interessenvertretungen und ihr Umfeld informieren und einbringen können. Der Internetauftritt ist im Aufbau und erwartet Anregungen für ein ausgedehnteres Angebot.