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Beratung
Beratungs- und Betreuungsangebote für Flüchtlinge mit Behinderung
Flüchtlinge mit Behinderung werden in der Zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende in Hessen, der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen, sowie in der Außenstelle auf dem Flughafen in Frankfurt am Main (Einrichtung nach § 18 a Asylverfahrensgesetz) rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen in Kooperation zwischen den Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen der Einrichtung. In Gießen gibt es zudem eine fest angestellte vollzeitbeschäftigten Ärztin sowie die in der Krankenstation tätigen Krankenschwestern.
Auf dem Flughafen steht ein Vertragsarzt während der Sprechstunden oder auf Abruf zur Verfügung. Alternativ kann die Flughafenklinik genutzt werden.
Je nach Art und Grad der Behinderung wird eine umfassende Diagnostik durchgeführt. Wenn notwendig, werden Menschen mit Behinderung Fachärzten vorgestellt.
In Gießen ist ein Unterkunftsgebäude behindertengerecht mit Rampe und Sanitäranlagen auch für Rollstuhlfahrer ausgestattet. Das Verwaltungsgebäude ist mit Rampe und Aufzug versehen.
In der Flughafeneinrichtung ist eine ebenerdige Unterbringung von Menschen mit Behinderung mit barrierefreiem Zugang zum Freigelände möglich. Sanitäranlagen für Rollstuhlfahrer sind ebenfalls vorhanden.
Wenn von bereits hier lebenden Angehörigen gewünscht wird, den Menschen mit Behinderung – soweit sie sich nicht im Flughafenverfahren befinden- in der eigenen Wohnung aufzunehmen, werden die notwendigen Hilfsmittel wie zum Beispiel Toilettenstuhl, spezielle Betten oder medizinisches Gerät im Wege der Ausleihe aus Sanitätshäusern zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Die Einrichtung selbst verfügt über einfache Hilfsmittel zur Selbstversorgung wie z.B. Rollstuhl oder Unterarmgehstützen. Sozialarbeiter/innnen und Wohnheimverwaltung stimmen in solchen Fällen auch den Verfahrensablauf mit den im Asylverfahren beteiligten Behörden (Bundesgrenzschutz / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / zuständige Ausländer- und Sozialämter) ab.
Für alleinstehende Menschen mit Behinderung, die keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ benötigen, organisieren die Sozialarbeiter/innen und das Krankenpflegepersonal die Versorgung tagsüber.
Bei intensiver Pflegebedürftigkeit - insbesondere Alleinstehender -, kümmern sich Ärzte, Sozialarbeiter/innen und Personal der Krankenstation bei gegenseitiger Abstimmung um eine unverzügliche Unterbringung in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung. Dies erfolgt in Absprache mit der Leistungsabteilung.
Sind außerhalb der Präsenzzeiten von Sozialarbeiter/innen, medizinischem Personal oder Verwaltungspersonal durch Pförtner oder Wachleute Menschen mit Behinderung aufzunehmen, informieren diese bei akuter Betreuungs- oder Behandlungsbedürftigkeit unverzüglich telefonisch das entsprechende Fachpersonal oder veranlassen notärztliche Betreuung. Falls es erforderlich ist, erfolgt auch eine Einweisung in das Krankenhaus. Sie sind ermächtigt, für solche Fälle sofort Kostenübernahmeerklärungen auszustellen, um eine in Notfällen gebotene Behandlung nicht unnötig zu verzögern.
Für die endgültige Unterbringung in den Landkreisen und kreisfreien Städten werden vor der Weiterleitung die Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren individuell erforderlichen behindertengerechten Versorgung abgesprochen.
Die Adresse für asylbegehrende Menschen mit Behinderung lautet:
Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen
Meisenbornweg 13
35398 Gießen
Telefon: (06 41) 79 61 - 0
Telefax: (06 41) 79 61 - 2 70
Darüber hinaus sind die jeweiligen Dienste der Kommunen zuständig.