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Beratung
Sprachheilbeauftragte
An allen Gesundheitsämtern der Städte und Landkreise des Landes Hessen sind Sprachheilbeauftragte tätig. Dazu wurden entprechende Empfehlungen zur Durchführung der Eingliederungshilfe für Sprachbehinderte vom Hessischen Sozialministerium herausgegeben.
Die Schwerpunkte der Arbeit der Sprachheilbeauftragten sind Aufklärung, Früherkennung, Beratung und die Einleitung heilpädagogischer Maßnahmen. Die Beratungen sind kostenlos.
In den Beratungsstunden werden Eltern von Kindern mit Sprachauffälligkeit oder Sprachstörung kostenlos und fachkundig in Fragen der Einleitung heilpädagogischer Maßnahmen zur Behebung oder Milderung der Sprachstörung beraten.
Die Namen, Anschriften, Telefon-Nummern und Sprechstunden der Sprachheilbeauftragten sind bei den jeweiligen Stadt- bzw. Kreisgesundheitsämtern zu erfragen.
Neben den Sprachheilbeauftragten, beraten auch die
- Sprachheilschulen, Beratungs- und Förderzentren an Sprachheilschulen und
- Abteilungen Sprachheilschulen an Grund- und Sonderschulen Eltern schulpflichtiger Kinder
Querverweise und Links:
- Links:
- Hessisches Kultusministerium
- Ansprechpartner/innen:
-
Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Landkreise