Unterportal mitdabei- Hilfen nach SGB IX

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Leistungen

Bereichsbild: Leistung

Weitere Hilfen nach SGB IX

Weitere Hilfen nach dem SGB IX sind:

  • Kündigungsschutz
     Die Kündigung eines Menschen mit Schwerbehinderung, dessen Arbeitsverhältnis wenigstens 6 Monate besteht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (§§ 85, 90 SGB IX).
  • Zusatzurlaub
     Menschen mit Schwerbehinderung haben auch Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr (§ 125 SGB IX).
  • Mehrarbeit
    Menschen mit Schwerbehinderung sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX).

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