Unterportal mitdabei- Hilfen nach SGB IX
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Leistungen
Weitere Hilfen nach SGB IX
Weitere Hilfen nach dem SGB IX sind:
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Kündigungsschutz
Die Kündigung eines Menschen mit Schwerbehinderung, dessen Arbeitsverhältnis wenigstens 6 Monate besteht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (§§ 85, 90 SGB IX). -
Zusatzurlaub
Menschen mit Schwerbehinderung haben auch Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr (§ 125 SGB IX). -
Mehrarbeit
Menschen mit Schwerbehinderung sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX).