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Leistungen

Bereichsbild: Leistung

Wohnen und Kommunikation

Wohnen
Ein Freibetrag kann sowohl nach dem Wohngeldgesetz für das Wohngeld als auch nach dem Wohnraumförderungsgesetz bei der sozialen Wohnraumförderung gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern, einen Wohnberechtigungsschein für zusätzliche Wohnflächen bei sozialgeförderten Wohnungen zu erlangen und die Duldung von behindertengerechten Umbauten durch den Vermieter zu erreichen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es einen besonderen Schutz bei einer Wohnungskündigung.

Kommunikation/Medien
Blindensendungen werden von der Post AG portofrei befördert.
Nach der Befreiungsverordnung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt werden. Vergünstigungen bietet die Deutsche Telekom für das Telefonieren.