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Rechtliche Grundlagen
Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz
Das HessBGG ist am 24.12.04 in Kraft getreten. Es setzt das in Art. 3 Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung von Mensch mit Behinderung auf Landesebene um und verankert
Gleichstellungsbestimmungen im Landesrecht. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung und ihre Chancen zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Hessen zu verbessern.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes sind neben weiteren Regelungen:
- Benachteiligungsverbot
- Verpflichtung zur Barrierefreiheit
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken – Herstellung von Stimmzettelschablonen
- Gestaltung von schriftlichen Bescheiden und Vordrucken
- Wahrnehmung des Wahlrechtes
- Verbandsklagerecht
Querverweise und Links:
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- HessBGG
- Art. 3 Grundgesetz