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Rechtliche Grundlagen

Bereichsbild: Recht

Begriff der Barrierefreiheit

Der Begriff der Barrierefreiheit ist in unterschiedlichen Gesetzen definiert. Maßgebend für Hessen sind in erster Linie die hessischen Vorschriften. Beispiele für eine Definition finden Sie:

  • im Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz in den §§ 3,10, 14 und 15
  • in der Hessischen Bauordnung im § 46
  • im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) in § 4 Absatz 6