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Rechtliche Grundlagen
Begriff der Barrierefreiheit
Der Begriff der Barrierefreiheit ist in unterschiedlichen Gesetzen definiert. Maßgebend für Hessen sind in erster Linie die hessischen Vorschriften. Beispiele für eine Definition finden Sie:
- im Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz in den §§ 3,10, 14 und 15
- in der Hessischen Bauordnung im § 46
- im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) in § 4 Absatz 6